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öffentlich beglaubigte Urkunde

См. также в других словарях:

  • Urkunde — (lat. Instrumentum), 1) im weitesten Sinne jedes Beweismittel, mit Einschluß der Zeugen; 2) im engeren Sinne ein lebloser, von Menschenhand gefertigter Gegenstand, welcher entweder zur Erhaltung des Andenkens an irgend eine Begebenheit od. zur… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Urkunde — (Charta, Instrumentum, Documentum), bedeutet im Althochdeutschen (urchundo) sowohl den Zeugen (testis) als das geschriebene oder gesprochene oder symbolische Zeugnis (testimonium). Erst gegen den Ausgang des Mittelalters werden vorwiegend die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Beglaubigte Kopie — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Beglaubigung oder Legalisation ist die Bestätigung, dass die Unterschrift oder das Handzeichen (vgl. § 126 …   Deutsch Wikipedia

  • Form [1] — Form (lat. forma, »Gestalt«), im Gegensatz zur Materie (s.d.), dem Stoffe, die Art und Weise (das Wie), wie die Teile eines Ganzen (dessen Was) zu diesem verbunden sind. Eine solche kann es daher nur bei einem aus Teilen (Einheiten) Bestehenden… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Beglaubigung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Beglaubigung ist allgemein ein Zeugnis darüber, dass bestimmte Urkunden mit dem Original übereinstimmen und speziell im… …   Deutsch Wikipedia

  • Formmangel — liegt im deutschen Zivilrecht vor, wenn ein Rechtsgeschäft nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form abgeschlossen wird und deshalb kraft Gesetzes von Anfang an keinerlei Rechtswirksamkeit entfaltet. Formmangel ist einer der… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehename — Unter Namensrecht wird sowohl die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist, und die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich rechtlichen Namensänderung festlegen (Recht auf… …   Deutsch Wikipedia

  • Einbenennung — Unter Namensrecht wird sowohl die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist, und die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich rechtlichen Namensänderung festlegen (Recht auf… …   Deutsch Wikipedia

  • Namensänderung — Unter Namensrecht wird sowohl die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist, und die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich rechtlichen Namensänderung festlegen (Recht auf… …   Deutsch Wikipedia

  • Anerkennung — (Anerkenntnis), die bejahende Erklärung über die Wirklichkeit, Wahrheit und Identität einer Person oder Sache oder eines Verhältnisses, vorzüglich insofern die eigne Mitwirkung dabei in Frage gestellt ist; z. B. A. eines Kindes, einer Urkunde,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Acte — (franz., spr. ackt), im franz. Rechtswesen Bezeichnung jeder Art von Urkunde, die als Beweismittel für irgend eine Tatsache, namentlich eine Willenserklärung, dienen soll. Man unterscheidet: Actes sous seing privé (Privaturkunden), die der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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